2010/09/22

Kurzfristige Überlassung des Grundbesitzes



Keine Kürzung der Gewerbesteuer bei kurzfristiger Überlassung        

Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tritt auch dann nicht ein, wenn der vermietete Grundbesitz des grundstücksverwaltenden Unternehmens nur für kurze Zeit dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Hier sind schon zwei bis drei Tage Überlassung schädlich. 

[BFH 08.06.1978 - BStBl. ll S. 505].