2013/12/21

Neue Webseite online!

Erste Stufe Relaunch der Internetpräsenz abgeschlossen

TSC - The Tax Saving Corporation hat heute die neue Webseite für alle Interessierten geöffnet.


Auch für iPad und Android
Neue Bereiche zu den Themen Firmengründung im Ausland und Internationales Steuerrecht wurden hinzugefügt.
Ebenso wurde die Seite um zahlreiche Grafiken erweitert. Wir denken, dass Ihnen dies die manchmal recht trockene Materie näher bringt und die Firmengründung im Ausland ein spannendes Thema bleibt.

Der komplexe Themenbereich erfordert ständige Anpassung und so werden wir fortlaufend neue Artikel einstellen. Schon jetzt können Sie sich einen Eindruck über unser umfassendes Leistungsangebot machen.

Wir hoffen, unseren Mandanten, Partnern und Interessierten viele wertvolle Informationen bieten zu können. Das neue Layout ermöglicht nun auch ein komfortables Lesen und bedienen auf mobilen Geräten wie iPad oder Smartphone.


Die Konzeption und Umsetzung der Webseite erfolgte durch Dirk Hannemann | CREATIVE COMMUNICATION.


Besuchen Sie unsere Seite www.taxsavingcorp.com und schauen Sie sich um.
Wir freuen uns natürlich auch über ein "Google+" zu den Beiträgen, die Ihnen am besten gefallen. Und wir sind natürlich für Anregungen und Kritik durch Sie dankbar.

www.taxsavingcorp.com

2013/12/20

IP-Box als alternatives Steuermodell

Besteuerung der Erträge immaterieller Wirtschaftsgüter

Die Besteuerung der Erträge immaterieller Wirtschaftsgüter wie Patente, Marken, Urheberrechte und Lizenzen (Intellectual Property) bieten große steuerpolitischen Chancen in der internationalen Unternehmensbesteuerung.
An diesem Punkt bietet sich auch für kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, über die Gründung einer Firma im Ausland (z.B. Holding) Gewinne zu verlagern.
Zum einen sind diese immateriellen Wirtschaftsgüter ein wesentlicher  Wertschöpfungsbeitrag. Zum anderen haben immaterielle Wirtschaftsgüter oftmals keinen eindeutigen geographischen Anknüpfungspunkt. Sie können leichter verlagert oder in ein neues Unternehmen eingebracht werden, als beispielsweise Mitarbeiter oder Maschinen.
Diese Flexibilität nutzen multinationale Unternehmen, um mittels Steuerplanungsmodellen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern.
Diese Intellectual Property (IP) Box Regime stellen in diesem Zusammenhang die bedeutsamste steuerpolitische Innovation der jüngeren Steuerpolitik dar.
Sie sehen entweder
  • einen reduzierten Steuersatz für Einkünfte aus der Verwertung von Patenten und anderen Immaterialgüterrechten vor;
  • Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Marken und anderen Urheberrechten ganz oder teilweise von der Steuer befreien;
  • hohe Pauschalbeträge für deren Entwicklung ansetzen (absolut oder relativ zu den Einnahmen). Dies ist meist im Bereich Forschung und Entwicklung der Fall.
Typische Steuerbegünstigungen sind die sogenannten "innovation boxes" oder "patent boxes".  Diese Steuerregime eröffnen Gestaltungsmöglichkeiten bei der steuerlichen Standortbestimmung von IP-Unternehmen und IP-Holding-Gesellschaften.

WIR BERATEN UNSER MANDANTEN IN FOLGENDEN BEREICHEN

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Firma im Ausland gründen: Tax Saving Corporation

Sich in die Lage des Mandanten an beiden Orten - Heimatstaat und Besteuerungs-Zielland - hinein zu versetzen, das ist unser Startpunkt.

Unser Anliegen ist es, für den Mandanten bei einer Firmenstruktur die Vorteile auf beiden Seiten zu erlangen.

Wir unterstützen Sie bei einer Firmengründung im Ausland um z.B. Steuern zu planen oder neue Märkte zu erschließen und unterstützen Sie im Laufe Ihres Geschäftslebens durch Berater oder mit der Suche nach geeignetem professionellem Personal.

Eine nachvollziehbare Firmengründung und legale Prozesse stehen dabei im Fokus der Firmengründung im Ausland und unserer Berater.

Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen oder einer Beratung haben, kontaktieren Sie uns bitte.

www.taxsavingcorp.com

2013/11/01

Firmengründung UK

Die Gründung einer Limited on Shares im Vereinigten Königreich ist nach wie vor für viele eine interessante Lösung und eine gute Alternative zur GmbH oder UG.

Eine UK Limited kann insbesondere für einen kostengünstigen Start in die Selbständigkeit hilfreich sein. Allerdings bietet sie auch eine zweite Chance zum Neustart. Viele unserer Mandanten haben nach Rückschlägen mit einer GmbH schlichtweg nicht das Geld, eine teuere GmbH oder UG zu gründen.

Einige suchen auch händeringend eine Firma, um als Angestellter wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen.

Auch, wenn einige Billig-Angebot gerade dazu reichen, dass man einen Eintrag ins Handelsregister bekommt, kann man im Vergleich zu anderen EU-Staaten in England schon vergleichsweise günstig eine Firma gründen.

Zudem gibt es gerade in London, Manchester und Birmingham einige Dienstleister, die zusätzliche Dienstleistungen anbieten, die das Arbeiten und Leben mit der neuen Firma in England einfacher und sicherer machen.

Die Gründe, warum man eine Firma im Vereinigten Königreich gründet können vielseitig sein. Allerdings sind wie bei jeder Firmengründung im Ausland einige Faktoren zu bedenken, wenn die Auslandsfirma nicht zur Falle werden soll.

Dies gelingt jedoch nur, wenn hinter dem Beratungsteam ein internationales Netz kompetenter Anwälte und versierter Steuerberater steht - wie bei The Tax Saving Corporation. So lässt sich internationales Steuerrecht in beherrschbare Arbeitspakete schnüren, was den teuren Overhead eines zentralen Großdienstleisters vermeidet.

www.taxsavingcorp.com/

2013/10/10

Hilfe aus Hamburg für Europa

Der Förder- Freundeskreis Elliniko e.V. 

Der Förder- und Freundeskreis Elliniko in Hamburg unterstützt die soziale Arztpraxis Elliniko im gleichnamigen Athener Stadtteil.

Hier wird von Dr. Giorgos Vichas Patienten ohne Krankenversicherung kostenlos medizinische Hilfe gewährt: Unterernährte Babys werden mit Säuglingsnahrung versorgt, schwangere Frauen untersucht, mittellose Krebspatienten bekommen lebensnotwendige Therapien und Medikamente.

Der Förder- und Freundeskreis Elliniko freut sich über Geldspenden, Säuglingsnahrung, Windeln und Medikamente. 

Mehr Informationen finden sich unter:
http://www.engagement-ohne-grenzen.de/

2013/09/15

Gründung einer Firma in Europa durch Tax Saving Corporation

VORTEILE EINER FIRMENGRÜNDUNG IN EUROPA

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Eine Firma in der Europäischen Union gründen
Die Gründung einer Firma in Europa, also der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sind in aller Regel für Mandanten aus der EU von Vorteil.
Ein gesicherter Rechtsraum und zahlreiche Abkommen - multinational sowie bilateral - bieten den Gründern einer Firma Vorteile gegenüber Gründungen in Steueroasen.
Für Gründer in der EU bieten die Grundfreiheiten und der Binnenmarkt erhebliche Vorteile bezüglich Rechtssicherheit bei der Gründung einer Firma und Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Kapital.
Darüber hinaus gibt es auch andere, attraktive Argumente für eine Gründung in der EU.

Niedrige Steuersätze

Daneben bieten Staaten wie Zypern, Irland und Estland mit einer Niedrigsteuer von 12,5 % nicht nur geringe Steuersätze, sondern auch ein modernes und einfaches Gesellschaftsrecht.

Regionale Förderung

Sonderwirtschaftszonen in Portugal (Madeira) und auf den spanischen Kanaren (ZEC) bieten Investoren Steuersätze von 5 % bzw 4 %.

Steuer-Privilegien

Besondere Steuer-Privilegien für Holding-Strukturen oder für Patente, Lizenzen und andere Immaterialgüterrechte sind Anreize, nicht nur für große Konzerne, sondern auch für Kleine- und Mittelständisiche Unternehmen.
Bei Mandanten, die ihren ständigen Aufenthalt in der EU kommt hinzu, dass der nach Companies-Foreign-Controlled-Rules (CFC-Regelungen) Substance Escape nicht so hoch ist, wie z.B. bei einer Firmengründung in Hongkong, Dubai oder gar Offshore-Staaten.

Grundfreiheiten und die Zollunion

Die durch den Vertrag von Lissabon fortgeschriebenen Grundfreiheiten sichern den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit der Niederlassungsfreiheit kommt die Möglichkeit hinzu, dass sich natürliche und juristische Personen überall in der EU betätigen können und innerhalb des Europäischen Binnenmarktes ihre Dienstleistungen und Produkte erbringen bzw. fertigen können.
Die Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union. Die  rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).






Tax Saving Corporation - Unsere Leistungen


WIR BERATEN UNSER MANDANTEN IN FOLGENDEN BEREICHEN

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Firma im Ausland gründen: Tax Saving Corporation

Sich in die Lage des Mandanten an beiden Orten - Heimatstaat und Besteuerungs-Zielland - hinein zu versetzen, das ist unser Startpunkt.

Unser Anliegen ist es, für den Mandanten bei einer Firmenstruktur die Vorteile auf beiden Seiten zu erlangen.

Wir unterstützen Sie bei einer Firmengründung im Ausland um z.B. Steuern zu planen oder neue Märkte zu erschließen und unterstützen Sie im Laufe Ihres Geschäftslebens durch Berater oder mit der Suche nach geeignetem professionellem Personal.

Eine nachvollziehbare Firmengründung und legale Prozesse stehen dabei im Fokus der Firmengründung im Ausland und unserer Berater.

Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen oder einer Beratung haben, kontaktieren Sie uns bitte.

www.taxsavingcorp.com

2013/09/02

Zyperns Präsident sieht keine Pleite-Gefahr mehr


Der zyprische Staatspräsident Nikos Anastasiadis sieht keine Gefahr mehr, dass die Inselrepublik in die Pleite rutschen könnte. Natürlich gebe es noch “Schwierigkeiten”, sagte Anastasiadis dem “Handelsblatt” (Freitagausgabe). “Wir werden sie aber mit Entschlossenheit und Disziplin meistern und unsere Verpflichtungen umsetzen”

Lesen Sie mehr im Mittelstands-Cafe.

www.taxsavingcorp.com

2013/08/16

Österreicher Unternehmen sparen Steuern

Die steuerliche Situation in Österreich

Steuern sparen für österreichische Mandanten
Sie sind Entscheidungsträger in einem österreichischem Unternehmen oder deren Steuerberater oder Rechtsanwalt?
Sie haben in der Tagespresse von anstehenden Steuererhöhungen in Österreich gelesen und überlegen, wie Sie die steuerliche Situation für Ihr Unternehmen bzw. für das Unternehmen Ihres Mandanten verbessern können?

Tax Saving Corporation zeigt Ihnen, wie Sie durch die Gründung einer Auslandsgesellschaft die Besteuerung der natürlichen Person um bis zu 70% senken können!

Nehmen wir folgendes an:
Ihr Unternehmen produziert in Österreich und vertreibt seine Waren z.B. in der EU. Für die Produktion besitzt das Unternehmen Patente, für den Vertrieb vergibt es Lizenzen an Vertriebspartner.

Tax Saving Corporation kann Ihre Steuerlast signifikant reduzieren, wenn Sie mittels Organschaftsmodell oder IP-Box von Zypern aus die Gewinne umleiten (Dividenden-Routing). Eine Kombination aus Organschaftsmodell und IP-Box senkt die Besteuerung weiter ab.

Grundlagen des Organschaftsmodelles

1. Ein Österreicher kann auf Grund der EU-Niederlassungsfreiheit auf Zypern legal eine Organschaft eingehen, und er mit einem Zyprioten eine Limited gründet.
2. Die Dividenden der Limited werden steuerfrei an die Organschaft ausgeschüttet und steuerfrei an den Österreicher ausgeschüttet.
3. Der Österreicher erhält auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Zypern die Dividenden in Österreich steuerfrei. Er muß sein bisheriges Einkommen normal versteuern, unter Progressionsvorbehalt.

Weniger Steuern durch IP-Box

Darüber hinaus kann die Limited auf Zypern von dem Unternehmen in Österreich die Patente und Lizenzen übernehmen. Die Zypern Limited stellt nun dem Österreichischen Unternehmen und seinen Vertriebspartnern Rechnungen für Lizenzen und Patente, was den Gewinn aus Österreich absaugt. Auf Zypern werden Einnahmen aus Lizenzen und Patenten nur zu 20% berücksichtigt und dann mit 12,5% besteuert. Dies ergibt eine effektive Besteuerung von 2,5%. Die besondere steuerliche Behandlung von Lizenzen, Patenten und anderen Urheberrechten nennt man IP-Box-Privileg, die zB auch Liechtenstein, die Schweiz und die Niederlande kennen.

Steuerreduzierung durch DBA, Organschaft und IP-Box-Privileg

Nach Abzug der Kosten, Abschreibungen und Steuern bleiben die Gewinne, die als Dividenden über die Organschaft wie oben beschrieben an den österreichischen Teil der Organschaft steuerfrei ausgeschüttet werden.

Diese Verbindung von Organschaft Österreich-Zypern mit der IP-Box Zypern reduziert die Besteuerung des Unternehmens und der natürlichen Person erheblich.

Beispiel aus der Praxis

Ausgangslage bei der österreichischen Gesellschaft

Unternehmenssteuern in Europa
Eine österreichische GmbH hat einen Gewinn vor Steuern von 500.000 Euro. Nach 25% Körperschaftssteuer verbleibt ihr ein Gewinn von 375.000 EUR, der als Dividenden an den Österreichischen Gesellschafter ausgezahlt wird. Diesen muss der Österreicher mit rund 52% versteuern, es verbleiben 197.000 EUR Dividende beim Gesellschafter.

Der Gesellschafter ist auch Geschäftsführer und erhält ein jährliches Gehalt von 84.000 EUR (ohne Sozialabgaben). Nach Steuern bleiben rund 51.000 EUR.

Von den Gesamteinnahmen aus 500.000 EUR Gewinn und 84.000 EUR Gehalt bleiben lediglich 248.000 EUR für den geschäftsführenden Gesellschafter übrig! 

336.000 EUR hat der Fiskus bekommen.

Anders beim Organschaftsmodell mit IP-Box:

Die Zypern Limited erhält 75.000 EUR aus Lizenzen von den Vertriebspartnern und 125.000 EUR aus Patenten, die es dem österreichischen Unternehmen in Rechnung stellt.  Alleine hierdurch hat das österreichische Unternehmen 200.000 EUR weniger Einnahmen.

Die Rechnung aus Zypern ist auf der österreichischen Seite eine Betriebsausgabe von 125.000 EUR. Dies vermindert den österreichischen Gewinn abermals um 125.000 EUR, es verbleiben nur 275.000 EUR zu versteuernder Gewinn beim Österreichischen Unternehmen, bei 25% KöSt mithin 206.205 EUR Dividende für den Gesellschafter: Schon auf dieser Ebene ein kleiner Gewinn für den Mandanten aus Österreich!

Besser noch durch die IP-Box in der Organschaft auf Zypern. Die Einnahmen aus Lizenzen und Patenten betragen hier nun 200.000 EUR, die aber zu 80% unberücksichtigt bleiben. Zu versteuern sind danach nur 40.000 EUR und dies auch nur mit 12,5% Corporate Tax (Körperschaftssteuer). 

Nachdem aus den 40.000 EUR 12,5% Steuern gezahlt wurden – dies sind 5.000 EUR – verbleiben der Limited auf Zypern 195.000 EUR Gewinn nach Steuern, die als Dividende steuerfrei nach Österreich ausgeschüttet werden können.

(Geringe) Auswirkung des Progressionsvorbehaltes

Auf das bisherige Gehalt von 84.000 ist der Progressionsvorbehalt anzuwenden: zur Ermittlung des Steuersatzes wird die Dividende fiktiv hinzugerechnet. Da der Mandant aber bereits mit Spitzensteuersatz besteuert wird, hat dies so gut wie keine Auswirkung.

Er hat nach Steuern nun folgende Einnahmen:
     84.000 EUR Gehalt
+ 206.205 EUR Dividende aus seinem österreichischem Unternehmen
+ 195.000 EUR Dividende aus dem Organschaftsmodell Zypern-Österreich
= 485.205 EUR   Gesamteinnahmen auf der Ebene der natürlichen Person anstatt bisher 248.000 EUR.

Die Steuerlast wurde um 237.205 EUR reduziert, also um mehr als 70% gesenkt!

Wir gründen Ihre Firma auf Zypern

Sprechen Sie uns an, wie Sie diese Steuervorteile realisieren können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Analyse Ihrer derzeitigen Situation und zeigen Ihnen den Weg, wie Sie rechtssicher die Organschaft Österreich-Zypern etablieren können und wie Sie eine IP-Box für Einnahmen aus Rechten realisieren. 

Wir bauen Ihnen mit kompetenten, deutschsprachigen Partnern die entsprechenden Strukturen auf.

Gerichtsfestes Steuersparmodell

Grundlage dieser Struktur ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Zypern und Österreich. Kurz nach in Kraft treten dieses DBA zweifelten die österreichischen Finanzämter die Rechtmäßigkeit dieses Modelles an, weshalb wir in Graz, Linz und Wien vors Gericht zogen – unsere Mandanten bekamen recht und arbeiten mit dem Organschaftsmodell weiter!

CFC-Rules

Bei Einnahmen aus IP-Box haben wir zudem aktive Einnahmen, die Frage einer (rechtswidrigen) Zwischengesellschaft stellt sich daher nicht.

Qualifizierter Geschäftsbetrieb

Tax Saving Corporation ist zudem in der Lage, an allen Standorten einen qualifizierten Geschäftsbetrieb zu errichten.

Mehr Informationen erhalten Sie auch unter:  www.taxsavingcorp.com/organschaft 

2013/05/03

Comment: In defence of the German view - Cyprus Mail

Cyprus was seen as the last straw by the German tax paying electorate. Our Soviet educated, Cold       War throwback President was warned by the Opposition, the former Central Bank governor, a succession of finance ministers, coalition partners and the markets that the economic crisis was going to hit Cyprus sooner or later and that some of his spending plans had to be postponed or canceled so that we can undertake fiscal consolidation and reform. We were watching Greece destroy itself in front of our own eyes and we did nothing. We continued to fly obliviously like a pigeon colliding into a skyscraper.

Comment: In defence of the German view - Cyprus Mail


By Timothy SpyrouPublished on March 23, 2013

2013/05/02

Firmengründung Schweiz


Aus den verschiedensten Gründen ist es zuweilen interessant, eine Firma im Ausland zu gründen. Dies muss nicht offshore irgendwo in der Welt geschehen, die Schweiz bietet sich aus vielerlei Gründen geradezu an. Um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen bedarf es keiner Bewilligung durch den Staat. Der freie Bürger in der Schweiz geniest völlige Gewerbefreiheit und auch Handelsfreiheit. Grundsätzlich gilt diese Freiheit auch für Ausländer. Es ist also kein Problem, ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen. Sehr einfach ist es, wenn der Ausländer in dem geplanten Unternehmen nicht selbst mitarbeitet. Wenn er allerdings beabsichtigt, selbst dort tätig zu sein, dann ist es notwendig, nicht nur über eine Aufenthaltsgenehmigung, sondern auch über eine Arbeitserlaubnis zu verfügen. Auch ein geltendes internationales Steuerrecht begünstigt eine Firmengründung in der Schweiz.

Für Ärzte und Anwälte und einige wohldefinierte Tätigkeiten in bestimmten Branchen, wie beispielsweise Steuerberater, wird ein Fähigkeitsnachweis vorausgesetzt, der von der Schweiz anerkannt werden muss. Diese Tätigkeiten können nur dann wirklich ausgeübt werden, wenn ein mindestens fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz nachgewiesen werden kann.

Für eine Firma in der Schweiz gibt es verschiedene Gesellschaftsformen. Eine erste Überlegung wird also sein, welche Art eines Betriebes gegründet werden soll.

Die Aktiengesellschaft (AG)

In der Schweiz ist die wichtigste Gesellschaftsform die Aktiengesellschaft, internationales Steuerrecht garantiert deren Rechtssicherheit. Hierbei zeigt sich deutlich, dass die Schweizer in ihrem Land das Sagen haben wollen, denn der Verwaltungsrat muss in der Mehrheit aus Schweitzer Bürgern bestehen, die obendrein auch in der Schweiz wohnen müssen. Andererseits kann der ausländische Gründer alle Aktien besitzen. Mindestens 100.000 CHF muss das Gesellschaftskapital sein, mindestens 20 % davon müssen eingezahlt sein. Dieser Betrag darf 50.000 CHF nicht unterschreiten.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Im Juli 1992 wurde das Gesellschaftsrecht der Schweiz überarbeitet und erneut in Kraft gesetzt. Danach erlebte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH, in der Schweiz einen Aufschwung und wurde neben der Aktiengesellschaft zur zweiten wichtigen Gesellschaftsform. Das Kapital muss hierbei nur 20.000 CHF betragen, 50 % davon müssen eingezahlt sein. So wie die Haftung beschränkt ist, ist es auch das zulässige Gesellschaftskapital, das bei maximal zwei Millionen CHF liegen darf. Die Anteile müssen ein Vielfaches von 1.000 CHF sein, Zwischenwerte sind nicht zulässig. Name, Staatszugehörigkeit und die Höhe der Anteile müssen zwar im Handelsregister eingetragen sein, es gibt keine Einschränkungen für Ausländer. Im Gegensatz zur AG muss hierbei nur ein einziger Geschäftsführer in der Schweiz wohnen.

Die Kollektivgesellschaft

Kommandit- und Kollektivgesellschaft Schweiz

Bei der Kollektivgesellschaft schließen mindestens zwei natürliche Personen einen Gesellschaftsvertrag. Sie betreiben gemeinsam ein Geschäft. Alle Teilnehmer haften unbegrenzt in Gesamthaft. Die Beschränkung auf natürliche Personen schließt aus, dass in dieser Gesellschaftsform juristische Personen Gesellschafter sind.

Die Kommanditgesellschaft

Ein einzelner Geschäftspartner, der so genannte Komplementär, haftet bei der Kommanditgesellschaft in der Schweiz unbegrenzt. Die übrigen Partner, die Kommanditäre genannt werden, können lediglich in der Höhe zur Haftung herangezogen werden, in der ihre Kapitalbeteiligung liegt. Der Komplementär muss eine natürliche Person sein, während die Kommanditäre weiterhin auch juristische Personen sein dürfen. 

Weitere Gesellschaftsformen werden von Ausländern, die in der Schweiz investieren möchten, kaum gewählt.

Steuerliche Grundlagen

Obwohl die einzelnen Kantone wie Appenzell Innerrhoden, Obwalden oder Zug ihre eigene Steuerverwaltung und zum Teil auch abweichende Steuersätze haben, gibt es doch Gemeinsamkeiten, die allesamt legal und rechtssicher sind.

Es gibt eine Bundessteuer und eine eigene Kantonssteuer. Dabei ist die Steuerlast von Kanton zu Kanton verschieden, so liegt die gesamte Steuerlast im Kanton Zug bei 15,5 %. Für eine Holding Schweiz gibt es wie für bestimmte andere Gesellschaftsformen Steuererleichterungen. Es gilt internationales Steuerrecht, so gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Vielzahl von Staaten, so auch mit Deutschland. Es wird damit verhindert, dass in beiden Staaten Steuern abzuführen sind oder es wird festgelegt, dass deren Zahlung zumindest begrenzt ist. 

Für die Bewertung des Inventars gibt es grundsätzlich zwei Werte, den Einstandswert und den Marktwert. Der jeweils niedrigere Wert wird zugrunde gelegt. Weiterhin dürfen 33 % des Inventarwertes abgezogen werden, um eine Wertminderungsreserve zu bilden. Eine Debitorenreserve kann in Höhe von 10 % für offene ausländische Forderungen abgezogen werden, für inländische sind es 5 %. Auch die Abschreibungssätze sind klar festgelegt. 

Die Besteuerung von Dividenden wird dann ermäßigt, wenn die Firma, welche die Dividenden erhält, mindestens 20 % des Aktienkapitals der Dividenden zahlenden Firma besitzt oder aber an ihr mit mindestens zwei Millionen CHF beteiligt ist.

Die Schweiz ist eines der wohlhabendsten Länder der Welt. Das äußert sich auch darin, dass der Mehrwertsteuersatz der geringste in ganz Europa ist. Für Gesellschaften liegt er bei 8 % und kann durch den Vorsteuerabzug weiter verringert werden.

Die direkte Bundessteuer liegt bei 8,5 %. Obendrein gibt es kantonale wie auch kommunale Steuern. Deren Höhe ist allerdings niedrig, so liegt die Höhe der Ertragssteuer im Kanton Zug bei lediglich 15 %.

Für einzelne Gesellschaftsformen, beispielsweise eine Holding Schweiz, gelten besonders günstige Steuersätze.

Es gibt viele Gründe, in der Schweiz eine Firma zu gründen. Meistens ist es eine Aktiengesellschaft in der Schweiz oder eine GmbH, aber auch eine Holding Schweiz ist interessant. Die Schweiz ist ein wohlhabendes Land, was sich auch im stetigen Wachstum der Volkswirtschaft und in der niedrigen Arbeitslosenquote widerspiegelt. Somit kann es sich die Schweiz leisten, niedrige Steuersätze festzulegen, was wiederum für ausländische Anleger attraktiv ist.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auch direkt auf unserer Homepage unter der Rubrik Firmengründung Schweiz.

Kontakt:

Tax Saving Corporation
2B Orpheos Street
1070 Nikosia
Republik Zypern

2013/04/02

Nicht auf jedem zypriotischen Konto liegt Schwarzgeld

Wien/Nikosia - Zypern gilt wegen seiner laschen Finanzvorschriften als Zufluchtsort für Steuersünder. Der Bankensektor ist aufgeblasen, über 40.000 Briefkästen sind auf der Insel registriert. Aber es sind nicht nur russische Oligarchen, die ihr Geld dort deponiert haben. Auch österreichische Firmen nutzen die Steuervorteile. Rund 100 Austro-Unternehmen haben einen Sitz in Zypern, die heimischen Direktinvestitionen belaufen sich laut AußenwirtschaftsCenter Athen auf mehr als 3 Mrd. Euro.

Lesen Sie mehr auf standart.at:
http://derstandard.at/1363239541141/WKOe-Nicht-auf-jedem-zypriotischen-Konto-liegt-Schwarzgeld

2013/03/19

Tax Saving Corporation – Client-Information


Information regarding the current situation in Cyprus

The session of the Parliament for discussion about the draft bill for the stability levy has been postponed to today at 18:00 local time.

In the meantime a lot of variations about the way the levy, that has been introduced by the Eurogroup, will apply have seen the lights of publicity, including scenarios for a levy of:

a)            3% on amounts up to EUR 100,000, increasing to 10% on the next EUR 400,000 and ending up to 15% on amounts above the level of EUR 500,000 OR
b)           exemption on the first EUR 20,000, with the rates remaining the same as originally proposed and included in the bill thereafter, i.e. 6.75% up to EUR 100,000 and 9.99% thereafter OR
c)            exemption on the first EUR 100,000 (something which is in line with the relevant local and EU legislation and which seems to be the option gaining momentum both locally and at EU levels) with any amounts beyond that level to be levied a percentage which it is not known so far.

We should stress, however, that no matter whichever scenario will be put for discussion and voting in the Parliament this afternoon, based on the information currently available the most probable (or even almost certain) outcome is that the bill will be rejected.
The President of the Republic has already communicated with EU officials to inform them about the likely outcome of the forthcoming Parliamentary session and has asked for their support in finalizing the financial programme without a stability levy, siding also the overall damage to the Euro and the Eurozone and the EU in general from such a measure, as indicated by the performance of the financial markets around the world yesterday.

The government is already examining alternatives which could produce an amount equal or even higher than the EUR5.8bln that the above measure is expected to generate.

The CentralBank of Cyprus has announced that the banks and other financing institutions will remain closed both today and tomorrow with the possibility of this bank holiday to be extended until next Tuesday (Monday is a public holiday in Cyprus)  having very good chances of occurring.

We will try our best to keep you up to date.
www.taxsavingcorp.com

2013/02/13

STEUEROASEN Ausgabe 2013


Stiftungen und Trusts im Ausland zur Unternehmens- und Vermögenssicherung


Hans-Lothar Merten, Bankkaufmann und Betriebswirt, arbeitet als freier Publizist mit den Schwerpunkten Finanzen, Steuern und Unternehmensorganisation; erfolgreicher Fachautor und Chefredakteur DFI-Gerlach-Report.

Die diesjährige Auflage ist wiederum erweitert worden. Neben vielen grundlegenden Informationen zum internationalen Steuerrecht zeigt Merten, wie weit sein Insider-Wissen geht.

Neu ist der Sonderteil "Einblicke in die Offshore-Welt".

In den Pressestimmen ist die Meinung geteilt, was in diesem Bereich als "Ritterschlag" gesehen werden kann:


"Weil eine umfassende Reform des Steuerrechts nicht absehbar ist, hat Merten sein mittlerweile zum Klassiker avanciertes Standardwerk STEUEROASEN in der 16. Neuauflage veröffentlicht. Auf mehr als 500 Seiten beschreibt der Experte, wo noch legale Wege der Steuerminimierung gangbar sind und nimmt auf seiner Weltreise auch exotischste Destinationen unter die Lupe. Das Buch ist lesenswert und dürfte nicht nur bei steuermüden Bürgern sondern ebenso bei Finanzämtern und Steuerfahndern auf Interesse stoßen." (WELT am Sonntag Online)

"Es gibt Bücher, die lassen den Wunsch nach einer Zensurbehörde aufkommen. Dieses gehört dazu." (Süddeutsche Zeitung)

Auch für Experten ist der beschreibende Länderteil ein gutes Kompendium wenn es gilt, auf die schnelle die wesentlichen Informationen zum Land und seinen wirtschaftlichen Gegebenheiten zu finden.


Ein Beispiel aus dem Länderteil des Buches:

Belize, das ehemalige British Honduras, ist neben Costa Rica die stabilste Demokratie Mittelamerikas. Keine Korruption im großen Stil. Die Menschen sind stolz darauf, genauso wie auf den vorbildlichen
Naturschutz, der hier praktiziert wird. 40 Prozent des Landes sind als Nationalpark oder Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Ausgebaute Straßen findet man dagegen nur wenige. Anhänger von weißen Stränden und tropischer Sonne schwärmen von den noch unberührten Buchten.
Doch aus ökonomischhr Sicht sind die Bewohner des Karibik-Staates eigentlich viel zu arm, um ihre türkisfarbenen leuchtenden Lagunen, ihre fischreichen Korallenriffe, ihre tropischen Tauchreviere, ihre exklusiven Insel-Refugien, ihren mit Maya-Ruinen gespickten Dschungel nicht um jeden Preis für den internationalen Tourismus zu erschließen. Im Gegensatz zur mexikanischen Halbinsel Yucatán oder dem Nachbarland Guatemala scheint Belize seine Attraktionen vor der Welt verstecken zu wollen. 

Dass es Belize seinen Besuchern nicht leicht macht, merkt man schon beim Versuch, sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortzubewegen.


Finanz- und Steueranreize für Investoren

Um die Arbeitslosigkeit zu senken, bietet Belize allen Unternehmen, die Arbeitsplätze und Devisen schaffen, totale Steuerbefreiung für die Dauer von 15 Jahren. Hinzu kommen Finanzhilfen für Grundstückskäufe und den Bau von Fabrikationsgebäuden sowie ein Fortfall von Zöllen auf Produktionsanlagen und importierte Rohmaterialien. 

1990 verabschiedete die Regierung den sogenannten International Business Companies Act. Danach ist eine International Business Company (IBC) von sämtlichen direkten Steuern befreit, solange sie keine Geschäfte mit Ortsansässigen tätigt, keine Immobilien in Belize besitzt und keine Bank-, Versicherungs- oder Rückversicherungsgeschäfte tätigt.
...
Mit seinem Trust Act gehörte Belize zu den Offshore-Trust- Pionieren. Der befreite Trust zahlt keine Einkommen- und Erbschaftsteuern und keine Gebühren auf Trust-Transaktionen. Darüber hinaus ist Belize interessant für Offshore-Banken und -Versicherungen. Doch die Überwachung der Offshore-Finanzdienstleistungen hat Schwachpunkte. Belize wird deshalb in der Gruppe der am wenigsten regulierten Offshore-Finanzzentren geführt.

Solange Belize vom britischen Militär gegen die Gebietsansprüche seines Nachbarn Guatemala geschützt wird, sind Investitionen machbar. Entschließt man sich zu einer Investition, sollte man eine Versicherung gegen Enteignung nicht vergessen.


Weitere Informationen und Ansprechpartner:


Botschaft von Belize
Boulevard Brand Whitlock 136, 
B-1200 Brüssel
Tel.: 00322-7 32 62 04, Fax: 00322-7 32 62 46


Buch kaufen

Zu beziehen ist das Buch über den Buchhandel, den Verlag oder natürlich über Amazon:
STEUEROASEN Ausgabe 2013, Hans-Lothar Merten, Verlag Walhalla U. Praetoria; Auflage: 1. Auflage. (20. August 2012), ISBN-10: 3802938763


Blogverzeichnis
Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de
XXXmania.org
blogwolke.de - Das Blog-Verzeichnis

Weitere Informationen zu Offshore-Firmen und der Gründung einer Firma im Ausland finden Sie auch auf unserer Webseite www.taxsavingcorp.com 

2013/01/03

ONLINE GAMBLING LICENSES COSTA RICA


© Mandy - Fotolia.com
Often we are asked by clients, if there are other jurisdictions than Isle of Man, Gibraltar, United Kingdom or Malta to access the international gambling business.

Costa Rica is the Mecca of online casinos and poker rooms because it has the best infrastructure available in the Caribbean basin - its reliable telecommunication system, its multilingual workers, and its lack of online gaming and internet regulations. A lot of online casinos have chosen Costa Rica as registration country because of the fact that there are no direct prohibition on gambling business and no necessity to receive a special license.


Foremost Costa Rica could be one alternative, but one has to consider a few things: 

In practice, you do not require a license for internet gambling, but you do require a commercial license.

It is legal to conduct this businesses activity in Costa Rica and you only need:
  • A Costa Rican corporation or company registered in Costa Rica.
  • Registration with the tax authorities.
  • A land use permit.
  • A permit from Ministry of Health.
  • A commercial license.
Costa Rica has legislation to restrict land based gambling, but according to the legal system, those laws are not interpreted as extending to internet gambling.

Tax Saving Corporation will register the corporation and obtain the permits required from all governmental institutions.

Once this is done, we obtain the Commercial License in the name of the corporation so the client is sure that his company will have no impediments to develop the intended objective.

To this end, most corporations registered in Costa Rica, obtain a license. 

In order to create a corporation in Costa Rica that will allow for licensing, it must deal in network administration or internet administration. All internet addresses from Costa Rica must be blocked from the server, since it is Costa Rica's strict policy that none of their citizens participate in online gambling. One must also create an offshore merchant account to deal with the transactions.

Due to the absence of legislation and oversight for online gambling, companies based in or registered through Costa Rica are not subject to monitoring or other regulations that many offshore companies are. This also means that since there isn't a body to govern gambling, companies are self-regulated and not required to pay betting or gambling tax. 


Shelf companies

Our law firm in Costa Rica offers shelf companies with proper licences. This shelf company enables the client to operate gambling right after the transferral of the company. Costs for a shelf company are ca. USD 28,500.00

Legal allegations on the offer of gambling from Costa Rica
Costa Rica does not demand – in opposite to other juridictions – a gambling licence with the corresponding preliminaries (business plan, projection of profit and loss, general terms & conditions, prevention of compulsive gambling, high initial capital), as long as the gambling is offered only to persons abroad Costa Rica. 

By nature, this lack of regulations has legal effects:

In fact a gambling company in Costa Rica may not offer its games to residents in countries that have laws or other regulations on gambling (especially countries of the EU / EEC, Switzerland, USA, Canada and Russia, and so on). 

Offering games there will be utterly illegal.

On the other hand action for injunction from other states against companies in Costa Rica will not clamp down as Costa Rica has no legal assistance agreements with other countries.

Further one has to consider if there are still enough players willing to participate on games of a company that is not regulated in any terms and has no sufficient initial capital.

In the end it is up to the client to balance these facts.

Legal alternatives

A legal way to offer gambling throughout the European Union, could be a licence on Malta.

Furthermore, Malta has signed a Memorandum of Understanding with the Mohawk Council of Kahnawake that allows for the sharing of investigative 
findings and materials regarding existing and prospective licensees. 

The objective of the Memorandum of Understanding is to enhance effective regulation within and between the two jurisdictions through an efficient and workable channel for the exchange information.

The Kahnawake Gaming Commission is an organization that licenses a large number of online casinos and online poker rooms. The Kahnawáke Gaming Commission was established in June 1996. The Commission is empowered to regulate and control gaming and related activities within and from the Mohawk Territory of Kahnawáke. These gaming activities are regulated in accordance with the highest principles of honesty and integrity.

For your assitance, we also offer a free exposeè on gambling. You can download this here. 

For more information, please contact us!