2014/12/13

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein

Wie gründe ich rechtssicher eine Stiftung in Liechtenstein?

Wenn Sie sicher und zuverlässig eine Stiftung gründen wollen, um Steuern zu sparen, ist Liechtenstein ein geeigneter Standort.

Der Standort Liechtenstein eignet sich für eine Stiftungsgründung ideal:
Anonymität, Rechtssicherheit und kompetente Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Errichtung der Stiftung. So können Sie Ihr Vermögen schützen und zum Beispiel auch Erbschaftssteuer vermeiden.

Stiftung als Holding

Die Liechtensteiner hinterlegte Stiftung darf ansich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten betreiben. Sie dient der Verwaltung von Vermögen. So kann Sie aber als Holding zwischen eine aktive Gesellschaft und Ihnen stehen und Ihr Vermögen schützen und verwalten.

Mehr zum Thema Stiftung und Liechtenstein lesen Sie auch auf unserer Seite Stiftung-Liechtenstein.de.



2014/11/06

Noch bis 31.12: Steuerliche Vorteile in Madeira



Sonderwirtschaftszone Madeira
Steuervorteile aufgrund der geographischen Randlage
Die portugiesische Insel Madeira hat als Zielregion für Firmengründungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Viele europäische und deutsche Firmen haben bereits ihren Firmenhauptsitz auf in Funchal, der Hauptstadt der Insel angesiedelt.

Die Sonderwirtschaftszone auf Madeira wird von der EU besonders gefördert wird. Grund ist die extreme Randlage innerhalb der EU. Was auf den ersten Blick wie ein Standortnachteil aussieht, entpuppt sich als großer Vorteil für Firmengründungen: Denn in Funchal existiert eine Freihandelszone (MIBC) mit sehr niedrigen Steuern für Firmen. Die Körperschaftssteuer beträgt seit 1. Januar 2013 lediglich 5 Prozent. Dennoch gilt sie nicht als Steueroase. Denn Firmen, die in Funchal gegründet werden sind reguläre portugiesische Firmen. 

Ein Unternehmen im Ausland gründen
Eine Gründung in Portugal gestaltet sich unkompliziert.
Gründungsinteressierte profitieren von den Gründungsfreiheiten, die jeder EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union genießt. Auch bei Firmengründungen auf Madeira herrscht diese Niederlassungsfreiheit. Diese gewährt, dass sich natürliche und juristische Personen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes unternehmerisch betätigen können. Als Deutscher Staatsbürger ist es somit vollkommen unproblematisch, eine Firma auf der portugiesischen Insel zu gründen. Diese Grundfreiheiten sichern zudem den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit dem Rechtschutz durch den EUGH, der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Fusionsrichtlinie sind weitere Vorteile des Insel-Standortes innerhalb der EU gegeben.

Gesellschaftsformen und Unternehmensvertretung
Das portugiesische Rechtssystem unterscheidet zwei Gesellschaftsformen, zwischen denen Gründungsinteressierte bei ihrer Neugründung wählen können.
In Portugal existieren sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Limitada (LDA) als auch die Aktiengesellschaft, die Sociedade Anónima (SA). Mindestanforderung beider Gründungsformen ist ein registrierter Direktor. Ein lokalen Direktor, der direkt vor Ort ansässig ist, empfiehlt sich aber dennoch. Denn die Steuervorteile ausschöpfen zu gelten, muss die Firma von Madeira aus geleitet und kontrolliert werden. Nur dann ist die Firma steueransässig im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen. Zudem ist ein Geschäftskonto vor Ort erforderlich: ohne ein Geschäftskonto erhält die Limitada oder Sociedade Anónima keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-ID) und wird nicht zur Steuer angemeldet.

Steuerliche Auflagen für einen Firmensitz auf Madeira
Eine Gesellschaft, die sich auf der portugiesischen Insel ansiedelt, hat einige Auflagen zu erfüllen.
Dann kommt eine neue Firma in den Genuss der Steuervorteile. Diese Auflagen wurden seitens der Regierung und den Gewerkschaften Portugals mit der EU für die Sonderwirtschaftszone verhandelt. Genehmigt wurden die Auflagen letztendlich durch die Kommission der Europäischen Union. Firmen, die sich bei Neugründung an diese Auflagen halten, sind die niedrigen Steuersätze garantiert. 
Steuern sparen können die neu gegründeten Gesellschaften somit nur, wenn sie sich an die festgelegten Auflagen halten. Die Sonderbesteuerung erfolgt bei bestimmten, genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.
Des Weiteren ist es erforderlich, dass ein Geschäftsführer direkt vor Ort tätig ist. Ein reines Registered Office ist in den meisten Fällen keinesfalls ausreichend. Um nicht in Verdacht zu geraten, eine rechtswidrige Zwischengesellschaft oder eine Briefkastengesellschaft zu betreiben ist ein lokaler Direktor anzuraten. Dabei haben die Gründer die Wahl, ob der Mandant selber oder ein Beauftragter seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf die portugiesische Insel verlagert und dort als Geschäftsführer auftritt.
Der wichtigste Punkt für eine Steuerreduzierung ist jedoch, dass neue Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden, kann ein bestimmter Anteil des Umsatzes der Niedrigbesteuerung unterliegen.
Eine Übersicht über die Steuersätze und Auflagen finden Sie auf unserer Webseite www.taxsavingcorp.com
Die geringe Sonderbesteuerung von Unternehmensgewinnen ist noch bis mindestens 2020 garantiert, wenn eine Firma vor dem 1.1.2015 in das portugiesische Handelsregister eingetragen wurde. Daher sind Unternehmer gut beraten, jetzt noch eine Firma auf Madeira zu gründen, wenn sie Steuern sparen wollen. Zwar haben Beratungsgesellschaften wie TSC auch Vorratsgesellschaften zur Hand. Deren Anzahl ist aber begrenzt.
Auch nach 2020 wird eine Firma Steuervorteile bieten: Portugal plant fest damit, Firmen auf Madeira auch später weitreichende Steuererleichterungen zu bieten.
Eine Firmengründung auf Madeira bietet Gründern eine ganze Reihe Vorteile, die vor allem steuerlicher und handelsrechtlicher Natur sind. 




TSC steht dabei seinen Klienten als kompetenter und erfahrener Partner vor Ort zur Verfügung.
Diese Konzepte zeigen, dass rechtssichere Strukturen Firmengründern folgendes bieten:
  • zuverlässige Planungssicherheit
  • eine reduzierte Steuerlast
  • hochgradige Flexibilität
Der Versuch, die Finanzbehörden zu täuschen, würde langfristig keinen Erfolg versprechen, der im Verhältnis zum Aufwand stünde.

2014/10/15

Double Irish: Der Tod des "weltberühmten Steuerschlupflochs" (?)

Für Sie gelesen:
Spiegel Online
14.10.2014 -  15:01 
Von , London

"Jahrelang half Irland globalen Konzernen wie Apple und Google, Milliarden am Fiskus vorbeizuschleusen. Nun will die Regierung in Dublin das wichtigste Steuerschlupfloch schließen - der "Double Irish" ist am Ende."

So beginnt der Artikel von Volkery auf SPON, den Sie hier finden.

Allerdings verschweigt er zunächst, dass es sich um ein "Double Irish with a Dutch Sandwich" handelt und der entscheidende Teil eben der in den Niederlanden ist. Die Priviligierung von Holding-Einnahmen ist es eben, die es zusammen mit der Priviligierung von Lizenzeinahmen ermöglicht, Steuern von einer Betriebsstätte abzuziehen und später in eine Steueroase weiter zu leiten ("Dividendenrouting").


Ja und?

Es gibt genügend andere Staaten innerhalb der EU, die ein sog. "Holding-Privileg" bieten. Darunter Dänemark, Spanien, Zypern, Malta und Zypern. Nicht vergessen, auch in Deutschland werden Dividenden an eine Holding gering besteuert.

Dann fließen die Dividenden halt von Irland nach Holland, weiter nach Zypern und ab auf die Bermudas oder die British Virgin Islands. Und die Rechnungen kommen aus den Niederlanden oder Zypern. Letzteres wird in beiden Staaten steuerlich begünstigt.

Genau das ist es ja, was Irland jetzt plant, die Einführung der IP-Box, also die steuerliche Begünstigung von Einnahmen aus Intellectual Property.

Es erschließt sich aus dem Artikel auch nicht, was sich in der Bilanz für Unternehmen wie Google, Amazon, IKEA oder Starbucks ändern sollte.

Dazu müsste man auf der Ebene der Dividendenzahlungen an verbundene Unternehmen eingreifen. Das widerspräche aber der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

Oder Irland (oder andere EU-Staaten) verweigern die Anerkennung von Rechnungen aus den EU-Staaten, die ein Holding- oder IP-Privileg haben. Das verstösst aber gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU-Verträge.

Alles nur Augenwischerei, damit kleine und mittelständische Unternehmen nicht auf die Idee kommen, es den Großen nachzueifern.

Hier kommt wieder die Augenwischerei ins Spiel mit der man die Kleinen hängen will und die Großen laufen lässt. Wir berichteten bereits im Juli über die Doppelmoral, mit der nach Außen geprahlt wird, man würde Steuersparmodelle austrockenen und gegen Briefkastenfirmen vorgehen, andererseits aber die Vorteile für große (US-) Konzerne unangetastet lässt.

Fazit: Der Artikel betrachtet eine einzelne Regelung, vergisst aber das große Ganze. Internationales Steuerecht ist nunmal eine komplexe Materie und muß im Zusammenhang betrachtet werden.



2014/09/18

Mittelständischer Unternehmertag



(c) 2013 MUT Jochen Lohse & Alexander Lohse GbR







2014/08/22

DBA: Neues Abkommen mit Israel

Der israelische Finanzminister Yair Lapid und Wolfgang Schäuble haben in Berlin ein überarbeitetes deutsch-israelisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. 

© Bundesministerium der Finanzen
Das zuletzt 1977 revidierte Abkommen wird an den aktuellen Stand des internationalen Steuerrechts und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Israel und Deutschland angepasst. Das Abkommen ruht auf dem Muster der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Mit dem revidierten Abkommen werden grenzüberschreitende Investitionen zwischen Deutschland und Israel erleichtert und die gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Staaten gefördert.
  • Der Steuersatz für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden an der Quelle (Quellensteuer) sinkt von 25 % auf 10 %, in bestimmten Fällen sogar bis auf 5 %. 
  • Bei Lizenzgebühren wird eine Besteuerung im Quellenstaat gänzlich ausgeschlossen.
Das neue Abkommen regelt nun ausdrücklich, dass Renten nicht besteuert werden, wenn diese als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) geleistet werden.

Zudem wird mit dem Abkommen der Informationsaustausch in Steuersachen zwischen beiden Staaten verbessert und an internationale Standards angepasst.

Die steuerlichen Privilegien in Israel machen den Staat zu einem interessanten Standort für eine Firmengründung.