2014/05/13

Mittelstand: Anstalt, GmbH oder Stiftung in Liechtenstein gründen



Wie der deutsche Mittelstand von einer Gesellschaft in Liechtenstein profitieren kann

Lange Zeit genoss Liechtenstein den Ruf einer Steueroase, in der man anonym Firmen gründen kann und Banken auch bei ungeklärter Herkunft von Geldern höchste Diskretion wahren.
Was hat sich in den letzten Jahren getan und wie kann ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland davon profitieren?

Reform des Steuerrechts

Das Fürstentum Liechtenstein hat im November 2011 eine umfassende Novelle seines Steuersystems vollzogen. Der Steuerreform lag das Ziel zugrunde, das bestehende Steuergesetz so anzupassen, dass Liechtenstein auch in Zukunft über ein international attraktives und somit wettbewerbs- und leistungsfähiges Steuersystem verfügt, ohne der Kritik der Europäischen Union ausgesetzt zu sein.

Grundlagen hierfür wurden mit einer Road-Map 2007 gelegt und von einer politisch-wissenschaftlichen Diskussion transparent in der Öffentlichkeit geführt. Die Steuer CDs von 2008 oder die Affäre Zumwinckel waren somit nicht der Auslöser, auch wenn die Debatte davon begleitet wurde.

Liechtenstein verfügt nunmehr über eine Flat-Tax von 12,5% auf Unternehmensgewinne als auch zahlreiche Steuerprivilegien für Unternehmen (Holding-Privileg, IP-Box), als auch für Privatleute (Privatvermögensstruktur, Familienstiftung).

Was für Vorteile ergeben sich für deutsche Mittelständler aus der Steuerreform?

Der Weg weg von der Steueroase in den Alpen hin zu einem anerkannten Steuersystem Mitten in Europa hat zunächst zu einer neuen Einschätzung Liechtensteins durch die OECD geführt. Das Fürstentum gehört nunmehr zu den Staaten der White List, steht also nicht mehr unter Verdacht, Geldwäsche oder Steuerflüchtlingen Vorschub zu leisten. Eine Reihe von neuen oder novellierten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und den dazugehörigen Steuerauskunftsverfahren (TIEA) erleichtert die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen.

Durch mehr Transparenz hat es Liechtenstein geschafft, dass Firmengründungen dort nicht mehr als reine Briefkastengesellschaften angesehen werden. Die Kooperation u.a. mit Deutschland führte auch dazu, dass Finanzbeamte in Deutschland nicht reflexartig Steuerbetrug und Schwarzgeld wittern, wenn der Sitz der Firma mit Vaduz angegeben wird.
Ganz klar bedeutet die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Abfrage von Bankdaten beim begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung ein Ende der Schwarzgeld-Koffer in der Alpenrepublik. Doch ein attraktives Steuersystem und gerade die Öffnung zur EU hin bieten deutschen Unternehmern mehrere Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken und Vermögen zu schützen. Liechtenstein vereint mehrere Vorteile, die innerhalb Europas sonst nur auf Zypern zu finden sind.

Geringe Besteuerung von Unternehmensgewinnen

http://taxsavingcorp.com/steuern-planen/uebersicht-steuersaetzeGrundsätzlich vorteilhaft ist die Besteuerung von Gewinnen mit lediglich 12,5% Körperschaftssteuer. Diese Pauschalbesteuerung liegt damit am unteren Ende der Steuersätze europäischer Staaten für Unternehmen, wie auch in Irland, Lettland und Zypern.

 

Keine Besteuerung von Kapitalerträgen

Kapitalerträge werden nicht besteuert. Dies bedeutet nicht nur, das Zinsen nicht besteuert werden, auch Kapitalerträge von verbundenen Unternehmen – z.B. Tochterunternehmen in der EU – werden nicht besteuert. Dazu gehören auch Dividenden aus diesen EU-Unternehmen.

Die neue Offenheit Liechtensteins führte Ende 2013 auch dazu, dass nunmehr die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar ist. Damit werden Dividenden eines Tochterunternehmens in der EU an die Muttergesellschaft in Liechtenstein steuerfrei transferiert.
Da nach liechtensteinischem Steuerrecht Verluste aus verbundenen Unternehmen übertragbar sind, können über Holdingstrukturen Verluste und Gewinne von verbundenen Unternehmen– und damit die Besteuerung – gut gesteuert werden.

Auch der deutsche Gesetzgeber hat inzwischen anerkannt, dass die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 AStG im Bezug auf liechtensteinische Firmen nicht anwendbar ist.

IP-Box in Liechtenstein

Liechtenstein besteuert Lizenzeinnahmen und Gewinne aus Patenten mit normaler Körperschaftssteuer von 12,5%. Jedoch werden 80% der Einnahmen pauschal betriebsbedingten Ausgaben gleichgestellt. Dies führt dazu, dass nur 20% der Einnahmen aus Lizenzen, Patenten und anderen anerkannten Urheberrechten dem Steuersubstrat zugerechnet werden. Dieser Kniff – erst Abzug, dann normale Besteuerung – führt dazu, dass zwar im Ergebnis sehr wenig Steuernauf Einnahmen aus Intellectual Property (IP) gezahlt werden, formal aber der reguläre Steuersatz angewandt wird. Bei einem besonderen, niedrigen Steuersatz würden ansonsten die meisten EU-Staaten Rechnungen für Lizenz- oder Patentzahlungen nicht anerkennen.

Im Endeffekt führt dies zu einer effektiven Besteuerung von 2,5% oder noch darunter, wenn weitere betriebsbedingte Aufwendungen anfallen. 

Chancen für den deutschen Mittelstand

Damit eröffnet sich für Gesellschafter oder Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in Deutschland eine gute Möglichkeit, die Steuerlast in Deutschland signifikant zu senken: Beispielsweise kann eine deutsche GmbH oder AG eine Holdingstruktur mit einer Liechtensteiner Firma aufbauen deren Zweck es ist, mittels Lizenzzahlungen Gewinne aus der deutschen Gesellschaft abzusaugen. Nunmehr können auch über die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Dividenden aus der deutschen Tochterfirma steuerfrei in die liechtensteinische Muttergesellschaft übertragen werden. Auf diesem Wege kann auch die fiktive Gewinnbesteuerung umgangen werden.

Vermögensschutz durch liechtensteinische Gesellschaft

Der Transfer in eine Gesellschaft in Liechtenstein kann neben steuerrechtlichen Gründen auch dem Schutz des Vermögens dienen. Sei es durch die Vermeidung der fiktiven Gewinnbesteuerung in Deutschland oder der Rückzug in einen stabilen Schweizer Franken. Aber auch die Nachfolgeregelung durch eine Familienstiftung und die Vermeidung der Erbschaftssteuer durch eine Stiftung in Liechtenstein können Familienvermögen oder Assets einer Gesellschaft schonen.

Welche Rechtsform sollte eine liechtensteinische Gesellschaft einnehmen?

Liechtenstein bietet mit der Anstalt, der GmbH und der Stiftung mehrere Formen der Gesellschaft als juristisch eigenständige Person an. 

Die GmbH ist ein eher selten anzutreffendes Instrument. Meist handelt es sich um selbständige Niederlassungen einer Schweizer, Österreichischen oder Deutschen GmbH. 

Die Anstalt verfügt über weitergehende Möglichkeiten und eine ebenfalls beschränkte Haftung. Sie kann als typische Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liechtenstein angesehen werden.

Die Stiftung ist ein gutes Instrument, wenn Vermögen innerhalb der Unternehmensstrukturen verbleiben soll und nur zu bestimmten Zwecken oder in bestimmten Umfang ausgeschüttet werden soll. Die einfache Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist oft ein weiterer Anreiz, im Fürstentum Liechtenstein eine Stiftung als Holding zu gründen. Beim Vermögensschutz oder der steuergünstigen Nachfolgeregelung wird man eher zu einer hinterlegten Stiftung tendieren.

Geht es ausschließlich um das Verwalten von bestehenden Vermögenswerten ohne eigenes aktives Geschäft wie zum Beispiel reine Beteiligungen oder Anlage von Vermögen, kann eine Privatvermögensstruktur (PVS) interessant sein. Diese PVS, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, insbesondere wenn sie ausschließlich Finanzinstrumente nach des Vermögensverwaltungsgesetzes sowie Beteiligungen an juristischen Personen, liquide Gelder und Bankkontoguthaben erwerben, besitzen, verwalten und veräußern, unterliegen lediglich der Mindestertragssteuer von CHF 1.200
Diese PVS gelten nach den DBA zwischen Liechtenstein einerseits und Deutschland oder Österreich andererseits als nicht in Liechtenstein ansässig. Sie eignen sich nur im Verbund mit hinterlegten Stiftungen oder weiteren ausländischen Strukturen.

Welche Strukturen eignen sich für mein Unternehmen?

Diese Frage lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Neben der Reduzierung der Steuerlast durch eine Firma in Liechtenstein oder eine Stiftung in Liechtenstein sind weitere Aspekte interessant, die für den Standort Liechtenstein sprechen.



Einen grundlegenden Überblick können sich Interessenten im eBook „Gesellschaft in Liechtenstein gründen“ (bei Amazon erhältlich) verschaffen oder unter www.taxsavingcorp.com
Gerne beantworten die Berater Ihre Fragen zur Firmengründung Liechtenstein.
Blogtotal


Foxload