2014/11/06

Noch bis 31.12: Steuerliche Vorteile in Madeira



Sonderwirtschaftszone Madeira
Steuervorteile aufgrund der geographischen Randlage
Die portugiesische Insel Madeira hat als Zielregion für Firmengründungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Viele europäische und deutsche Firmen haben bereits ihren Firmenhauptsitz auf in Funchal, der Hauptstadt der Insel angesiedelt.

Die Sonderwirtschaftszone auf Madeira wird von der EU besonders gefördert wird. Grund ist die extreme Randlage innerhalb der EU. Was auf den ersten Blick wie ein Standortnachteil aussieht, entpuppt sich als großer Vorteil für Firmengründungen: Denn in Funchal existiert eine Freihandelszone (MIBC) mit sehr niedrigen Steuern für Firmen. Die Körperschaftssteuer beträgt seit 1. Januar 2013 lediglich 5 Prozent. Dennoch gilt sie nicht als Steueroase. Denn Firmen, die in Funchal gegründet werden sind reguläre portugiesische Firmen. 

Ein Unternehmen im Ausland gründen
Eine Gründung in Portugal gestaltet sich unkompliziert.
Gründungsinteressierte profitieren von den Gründungsfreiheiten, die jeder EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union genießt. Auch bei Firmengründungen auf Madeira herrscht diese Niederlassungsfreiheit. Diese gewährt, dass sich natürliche und juristische Personen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes unternehmerisch betätigen können. Als Deutscher Staatsbürger ist es somit vollkommen unproblematisch, eine Firma auf der portugiesischen Insel zu gründen. Diese Grundfreiheiten sichern zudem den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit dem Rechtschutz durch den EUGH, der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Fusionsrichtlinie sind weitere Vorteile des Insel-Standortes innerhalb der EU gegeben.

Gesellschaftsformen und Unternehmensvertretung
Das portugiesische Rechtssystem unterscheidet zwei Gesellschaftsformen, zwischen denen Gründungsinteressierte bei ihrer Neugründung wählen können.
In Portugal existieren sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Limitada (LDA) als auch die Aktiengesellschaft, die Sociedade Anónima (SA). Mindestanforderung beider Gründungsformen ist ein registrierter Direktor. Ein lokalen Direktor, der direkt vor Ort ansässig ist, empfiehlt sich aber dennoch. Denn die Steuervorteile ausschöpfen zu gelten, muss die Firma von Madeira aus geleitet und kontrolliert werden. Nur dann ist die Firma steueransässig im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen. Zudem ist ein Geschäftskonto vor Ort erforderlich: ohne ein Geschäftskonto erhält die Limitada oder Sociedade Anónima keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-ID) und wird nicht zur Steuer angemeldet.

Steuerliche Auflagen für einen Firmensitz auf Madeira
Eine Gesellschaft, die sich auf der portugiesischen Insel ansiedelt, hat einige Auflagen zu erfüllen.
Dann kommt eine neue Firma in den Genuss der Steuervorteile. Diese Auflagen wurden seitens der Regierung und den Gewerkschaften Portugals mit der EU für die Sonderwirtschaftszone verhandelt. Genehmigt wurden die Auflagen letztendlich durch die Kommission der Europäischen Union. Firmen, die sich bei Neugründung an diese Auflagen halten, sind die niedrigen Steuersätze garantiert. 
Steuern sparen können die neu gegründeten Gesellschaften somit nur, wenn sie sich an die festgelegten Auflagen halten. Die Sonderbesteuerung erfolgt bei bestimmten, genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.
Des Weiteren ist es erforderlich, dass ein Geschäftsführer direkt vor Ort tätig ist. Ein reines Registered Office ist in den meisten Fällen keinesfalls ausreichend. Um nicht in Verdacht zu geraten, eine rechtswidrige Zwischengesellschaft oder eine Briefkastengesellschaft zu betreiben ist ein lokaler Direktor anzuraten. Dabei haben die Gründer die Wahl, ob der Mandant selber oder ein Beauftragter seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf die portugiesische Insel verlagert und dort als Geschäftsführer auftritt.
Der wichtigste Punkt für eine Steuerreduzierung ist jedoch, dass neue Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden, kann ein bestimmter Anteil des Umsatzes der Niedrigbesteuerung unterliegen.
Eine Übersicht über die Steuersätze und Auflagen finden Sie auf unserer Webseite www.taxsavingcorp.com
Die geringe Sonderbesteuerung von Unternehmensgewinnen ist noch bis mindestens 2020 garantiert, wenn eine Firma vor dem 1.1.2015 in das portugiesische Handelsregister eingetragen wurde. Daher sind Unternehmer gut beraten, jetzt noch eine Firma auf Madeira zu gründen, wenn sie Steuern sparen wollen. Zwar haben Beratungsgesellschaften wie TSC auch Vorratsgesellschaften zur Hand. Deren Anzahl ist aber begrenzt.
Auch nach 2020 wird eine Firma Steuervorteile bieten: Portugal plant fest damit, Firmen auf Madeira auch später weitreichende Steuererleichterungen zu bieten.
Eine Firmengründung auf Madeira bietet Gründern eine ganze Reihe Vorteile, die vor allem steuerlicher und handelsrechtlicher Natur sind. 




TSC steht dabei seinen Klienten als kompetenter und erfahrener Partner vor Ort zur Verfügung.
Diese Konzepte zeigen, dass rechtssichere Strukturen Firmengründern folgendes bieten:
  • zuverlässige Planungssicherheit
  • eine reduzierte Steuerlast
  • hochgradige Flexibilität
Der Versuch, die Finanzbehörden zu täuschen, würde langfristig keinen Erfolg versprechen, der im Verhältnis zum Aufwand stünde.