2015/05/05

Europäischer Binnenmarkt: Vorteile für Firmengründer

Griechenlandkriese, Überreglementierung, Bürgerferne: Viele Punkte gibt es an der EU zu kritisieren. Doch der Gemeinsame Binnenmarkt bietet für Unternehmer auch viele Vorteile. Steuerbegüntigungen, EU-Subventionen und Fördermittel sowie die Grundfreiheiten sind gute Argumente, eine Firma innerhalb des Binnenmarktes zu gründen und nicht Offshore.

Die Grundfreiheiten der EU

Firma in der EU gründen
Der Vertrag von Lissabon ist der aktuellste der Verträge, der die Freiheit von Kapital, Waren, Dienstleistungen und die Niederlassungsfreiheit regeln. Diese vier Grundfreiheiten sind die Eckpfeiler für eine legale Firmengründung im Ausland. Auch auf ihnen beruhen Entscheidungen des EUGH, die die Gründung einer Firma im Ausland rechtssicher regeln. 
Hierbei ragt die sog. Cadburry-Schweppes-Entscheidung heraus: Jeder EU-Bürger darf in einem anderen EU-Staat eine Firma gründen. Dies darf auch zur Verminderung der Steuerlast geschehen. Jedoch darf es sich nicht um reine Briefkastenfirmen handeln.
Damit regelt die Entscheidung, in welchem Rahmen und aus welchen Gründen jemand eine Firma in der EU gründen darf.

Die Richtlinien der EU

Die Kommission, Rat und Parlament legen die Richtlinien fest. Diese sind von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen oder gelten direkt, sofern sie nicht fristgerecht umgesetzt wurden.
Herauszuheben sind die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (90/435/EWG) und die EU-Fusionsrichtlinie (90/434/EWG).
Durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie wird festgelegt, wie u.a. Dividenden zwischen verbundenen EU-Firmen zu behandeln sind. Im Ergebnis sind Dividenden von einer EU-Tochter meist steuerfrei von einer EU-Mutter im anderen EU-Staat zu vereinnahmen.
Ebenso steuerfrei ist der Übertrag von Anteilen und Vermögenswerten (Assets) von einer Firma innerhalb der EU auf eine andere Firma in der EU bei der Verschmelzung oder Übertragung (Merger & Acquisition). Die EU-Fusionsrichtlinie öffnet den Weg für internationale Firmen, ermöglicht aber zB auch dem Deutschen Mittelstand, Urheberrechte in eine Patent-Box zu übertragen und steuergünstig zu verwerten.

Auswirkungen auf das Deutsche Steuerrecht

Diese Richtlinien wurden in Deutsches Recht umgesetzt. So wurde das Umwandlungsgesetz (UmwG) derart angepasst, dass Einschränkungen bei der Umwandlung durch Fusion oder Übertragung nicht auf Firmen innerhalb des Binnenmarktes anzuwenden sind.
Auch auf das Außensteuerrecht hatte die EU zB im AStG Auswirkungen: Beschränkungen sind danach nicht mehr anwendbar, wenn die Auslands-Firma innerhalb der EU gegründet wurde, § 8 II AStG.

Gute Gründe für eine Firmengründung in der EU

Allein dies sind schon viele Vorteile bei der Gründung einer Firma innerhalb des Gemeinsamen Binnenmarktes.

In der EU, nicht Offshore gründen

Auf der anderen Seite gibt es auch viele Gründe gegen eine Gründung von Firmen außerhalb der EU. Hier sind dann die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu bechten. Meist sind legale Firmengründungen außerhalb des Binnenmarktes mit mehr Aufwand verbunden.
Liegt kein DBA vor und die Gesellschaft soll außerhalb der EU gegründet werden, gibt es zudem einige gesetzliche Regelungen, die dies bekämpfen.